Projekt Beschreibung
Energieausweis
Energieausweis
Der Energieausweis ist mit dem Typenschein für Ihr Auto vergleichbar. Viele interessante Kennwerte Ihres Hauses sind darin enthalten, wie zum Beispiel der zu erwartende Heizenergieverbrauch. Je nach Bundesland sind die Berechnungsmodelle etwas unterschiedlich. Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.
Gemäß der EU Richtlinie benötigt man bei allen neuen Gebäuden einen Energieausweis bereits bei einem behördlichen Bauverfahren.
Auch bei Sanierungen, bei Zu-und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis erforderlich. Seit 2009 ist ein Energieausweis auch bei Verkauf, Verpachtung oder Vermietung von Häusern, Wohnungen, Büros oder Betriebsobjekten vorzulegen. Mit 01.01.2012 trat das neue Energieausweisvorlagegesetz (EAVG) in Kraft, welches als wesentliche Änderung die verpflichtende Angabe der Energieeffizienzstufe in den Immobilieninseraten vorsieht. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Verwaltungsstrafe von über 1450 Euro rechnen.